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Dr. Marion Rieken

Pressemitteilung vom 24.09.2014

Grundrecht auf Naturgenuss durchsetzen

Zu dem Ausgang des Prozesses um das Recht auf freien Strandzugang gegen die Gemeinde Wangerland erklärte die Oberbürgermeisterkandidatin Dr. Marion Rieken:

„Ich bedauere sehr, dass das Verwaltungsgericht in Oldenburg sich am Dienstag gegen die Klage der Bürgerinitiative ‚Freie Strände für freie Bürger‘ entschieden hat. Ich bin wie die Initiative und den rund 50.000 Unterzeichnern einer Online-Petition der Auffassung, dass es ein Grundrecht auf Naturgenuss gibt. Es sollte Aufgabe der Kommunen und des Landes sein, dieses Recht in einem vernünftigen Verhältnis zu realisieren. Durch Gebühren und Zäune wird Tagesgästen in Niedersachsen am überwiegenden Teil der Strände ein freier Zugang verwehrt. Fast nirgendwo ist es mehr möglich, von April bis Oktober frei ans Wasser und spazieren zu gehen.

Im Gegensatz zu Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es in Niedersachsen keine gesetzliche Regelung, dass es ein angemessenes Verhältnis von gebührenpflichtigen und freien Stränden geben muss. Als Oberbürgermeisterin werde ich mich gegenüber der Landesregierung für eine gesetzliche Neuregelung einsetzen. Für uns Oldenburgerinnen und Oldenburger ist die Küste ein beliebtes Naherholungsziel, wo wir kurzzeitig Kraft schöpfen können.

Als Oberbürgermeisterin werde ich mit den Amtskollegen von Wangerland und den anderen Gemeinden Gespräche führen. Mit ihnen gemeinsam werde ich mich um eine Lösung bemühen, Tagesgästen freien Zugang zu Stränden an der Küste zu ermöglichen. Die Kommunen haben ein verständliches Bedürfnis, über Einnahmen die Pflege ihrer Strände sicherzustellen. Ein besseres Verhältnis auf Augenhöhe und eine intensivere Zusammenarbeit mit den Kommunen in der Weser-Ems-Region halte ich für eine wichtige Aufgabe.“

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