Wer kann mich wählen?

Bei der kommenden Landtagswahl am 09.10.2022 können alle Menschen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit und länger als drei Monate ihren Erstwohnsitz in Niedersachsen haben.

Bei der Wahl wird zwischen der Erst- und der Zweitstimme unterschieden:

  • Mit der Erststimme wird in 87 Wahlkreisen die Direktkandidat*in gewählt. 
  • Mit der Zweistimme wird die Landesliste der Parteien gewählt, d.h. diese Stimme entscheidet, wie viel Prozent jede Partei bekommt.

Wenn du im Wahlkreis 63 Nord/West und die obigen Kriterien erfüllst, freue ich mich über beide Stimmen. Hier kannst du mit der Erst- und Zweitstimme GRÜN wählen!

Andra MöllhoffWahlkreis 62
Lena NzumeWahlkreis 63

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Zum Wahlkreis 63 Nord/West gehören die folgenden Stadtteile:

  • Alexandersfeld
  • Bloherfelde
  • Bornhorst
  • Bürgerfelde-Nord
  • Diedrichsfeld
  • Eversten
  • Etzhorn
  • Nadorst-Nord
  • Ofenerdiek
  • Ohmstede 
  • Wechloy